ABG – Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 31.1.2017

1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit MMC-Werbung | Van-der-Giese-Str. 35-39, 52349 Düren, Deutschland (nachfolgend „Agentur“ genannt). Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

2. Angebot
Erstgespräche, in denen Anforderungen und Aufträge der Kunden besprochen werden, sind kostenfrei und unverbindlich. Die Angebote der Agentur verstehen sich bis zur schriftlichen Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.

3. Fremdmaterial
Die Kosten für Bildmaterial von Fremdanbietern und Bilddatenbanken (z.B. fotolia.de) oder kostenpflichtiger Software trägt der Kunde.

4. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt in Textform und wird in Textform von der Agentur bestätigt.

Wenn der Kunde vor Fertigstellung der in Auftrag gegebener Leistung zurück tritt oder diese nach den vereinbarten Korrekturvorschlägen der Agentur nicht abnimmt, so wird die von der Agentur erbrachte Leistung anteilig berechnet. Die Eigentums-, und Nutzungsrechte der erbrachten Leistung bleiben bei Rücktritt des Kunden bei der Agentur.

5. Zahlungsmodalitäten
Per Rechnungsstellung: Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

Die Agentur behält sich vor Teilleistungen vor Fertigstellung des Gesamtauftrages in Rechnung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt
Konzepte, Produkte und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur.

Eine Verpflichtung auf die Herausgabe der offenen Originaldateien (Photoshop-, Illustrator-, oder sontige Roh-Dateien) für die von der Agentur erstellten Grafiken und Druckvorlagen besteht für die Agentur nicht.

7. Gewährleistungs-, Haftungs- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Agentur erstellte Objekte (Entwürfe, Internetseiten, Druckvorlagen, Grafiken, Scripte, Programme) bleibt allein bei der Agentur. Die Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die laut Vertrag/Angebot vereinbarte Leistung der Agentur (Website, Konzept, Grafik, etc.) zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die vereinbarte und laut Vertrag/Auftrag geschuldete Vergütung vollständig an die Agentur entrichtet hat. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ist ausgeschlossen.

Jeder an die Agentur MMC-Werbung erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen des Weiteren kein Miturheberrecht.

Das ausschließliche und nicht übertragbare, aber zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Leistung wird dem AG von der Agentur MMC-Werbung nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Auch bei der Erstellung von mehreren Entwürfen verbleibt das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe bei der Agentur MMC-Werbung. Diese behält es sich vor, die Nutzungsrechte am schlussendlich gewählten Entwurf einzubehalten, bis dieser vollständig bezahlt wurde.

Die anderen Entwürfe dürfen vom AG weder verwendet noch weitergegeben werden. Fur diese Entwürfe gilt, dass jede Nachahmung – auch in Teilen – unzulässig ist. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur MMC-Werbung, pauschalen Schadensersatz in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Die Agentur MMC-Werbung ist nicht verpflichtet, Originaldateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den AG herauszugeben. Sofern dies vom AG gewünscht wird, ist es gesondert zu vergüten, und zwar mit einer Zahlung in gleicher Höhe der eigentlichen Entstehungskosten. Ausnahmen sind Logodateien und Bilder (mit einer Ebene). Sind dem AG von der Agentur MMC-Werbung Computerdateien zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Agentur MMC-Werbung geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

8. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der einer Vereinbarung in Textform. Für die Dauer der Prüfung von Anforderungen, Entwürfen und Vorschläge durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend und wird schriftlich fixiert. Lieferungsverzug entsteht erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen.

9. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch die Agentur – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen. Ist eine Homepage online gestellt, gilt diese automatisch als abgenommen.

Während der Fertigstellungsphase ist die Agentur berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Leistung zur Teilabnahme vorzulegen (z.B. Entwurf). Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
10. Nichtabnahme
Eine Nichtabnahme (z.B. eines Entwurfes) in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten.

Wenn der Kunde vor Fertigstellung der in Auftrag gegebener Leistung zurück tritt oder diese den vereinbarten Korrekturvorschlägen der Agentur nicht abnimmt, so wird die von der Agentur erbrachte Leistung anteilig berechnet. Die Eigentums-, und Nutzungsrechte der erbrachten Leistung bleiben bei Rücktritt / Nichtabnahme des Kunden bei der Agentur.

11. Gewährleistung, Mängel
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Sie verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Homepage eingesetzte Programme, Scripte, Module, Plugins, die von Dritten erstellt wurde, unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Agentur haftet nicht für Mängel von Fremdleistungen aus hervorgerufene Schäden.

12. Inklusivleistungen
Inklusivleistungen sind freiwillige kostenfreie Serviceangebote der Agentur. Diese sind an das Gesamtangebot gebunden und können nicht separat davon vom Kunden kostenfrei in Anspruch genommen werden. Eine Preisminderung wegen nicht in Anspruch genommener Inklusivleistungen ist ausgeschlossen, ebenso wenn diese z.B. aus technischen oder anderen Gründen nicht umsetzbar sind.

13. Bedienung der Homepage durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit die fertig erstellte Homepage mit einem Content Management System (CMS) selbst zu bearbeiten. Für die Bedienung dieser Systeme und der hierfür notwendigen Computerkenntnisse ist der der Kunde selbst verantwortlich.

14. Fertige Layouts/Vorlagen/Templates
Die Agentur stellt u.a. fertige Homepage-Vorlagen/Layouts/Templates zur Verfügung.

Das Urheberrecht für diese Vorlagen bleibt bei der Agentur. Eine Übertragung des Urheberrechts auf den Lizenznehmer oder auf Dritte ist ausgeschlossen.

Beim Kauf eines Layouts/Vorlage/Template erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht exklusiven Nutzungsrecht. Das erworbene Layout/Template ist für eine (1) Internetpräsenz für die eigenen Zwecke des Kunden gültig.

Eine Weitergabe (kostenfrei oder kostenpflichtig), Verkauf und Unterlizensierung der Layouts/Vorlage/Template an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Anbieten eines oder mehrerer Layouts/Vorlagen/Templates im Rahmen von Sammlungen o.ä.

Die Nutzungslizenz beinhaltet das uneingeschränkte Recht, Veränderungen am Template vorzunehmen. Der Ausschluss der Urheberrechtsübertragung bleibt hiervon unberührt. Die Nutzungslizenz auf eine (1) Internetpräsenz bleibt auch nach eigenem Abändern/Anpassen des Layouts/Vorlage/Template bestehen.

Die Verwendung aller im Layout/Vorlage/Template enthaltenen Design-Elemente, Grafiken, Fotos, Schriften, Buttons, Navigationsleisten, Hintergründe u.a. sind auf die Nutzung des lizenzierten Templates beschränkt. Eine Nutzung der Grafiken für andere Zwecke oder für andere Projekte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde selbst Änderungen / Anpassungen am Template vorgenommen hat.

15. Pflichten des Auftraggebers , Haftung & Ansprüche
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign eigens zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Grafiken, die die Agentur für den Kundenauftrag beschafft hat.

Es besteht keine Haftung der Agentur für fremde, nicht von der Agentur programmierte Programme, Skripte, Module, Plugins, Content Management Systeme (CMS) oder solche, die beispielsweise als Erweiterungen für Content Management Systeme dienen (Module) und die auf der Homepage des Auftraggebers eingesetzt werden. Weder für im Internet kostenfrei verfügbare, noch für gekaufte. Es besteht keine Gewährleistung für deren Funktionstüchtigkeit oder Haftung für deren Schadhaftigkeit. Die Agentur prüft Module, Plugins, Skripte und Content Management Systeme vorab nach bestem Gewissen entweder durch eigenen Einsatz, anhand von öffentlichen Bewertungen oder Meinungen/Empfehlungen Dritter. Eventuell notwenige Anpassungen nicht funktionstüchtiger Fremdleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Homepage selbst verantwortlich und haftet in vollem Umfange gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen auf seiner Webseite.

Ein Anspruch/Garantie auf eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen besteht nicht.

16. Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihrer eigenen Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln, als auch in Social Media als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung als Referenz bei Vertragsbeginn widersprechen.

17. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Agentur – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
Der Auftraggeber kann die Agentur kostenpflichtig beauftragen, regelmäßige Datensicherung der Homepages vorzunehmen.

18. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für evtl. Lücken dieses Vertrages oder dieser AGB.

19. Kündigung
Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund, § 314 Abs. 1 BGB in Textform § 126b BGB gekündigt werden. Die Agentur ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen (z.B. Mitwirkungspflicht) nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Schriftsetzung die Vergütung nicht erbringt sowie bei Nichtlieferung des für den Auftrag relevante Ausgangsmaterials (Texte, besprochene Gestaltungswünsche, etc.)

20. Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist Düren.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.